Beschleunigtes Fachkräfteverfahren – voll in Fahrt?

Seit dem 01.03.2020 haben wir es – das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Insbesondere das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81 a AufenthG soll die Probleme deutscher Firmen, geeignetes Personal zeitnah Wartezeiten zu rekrutieren, lösen.

Ich habe heute früh die Webseiten einiger größerer Ausländerbehörden durchgesehen, um zu schauen, wie weit die vorbereitet sind. Einige Ausländerbehörden, allen voran Berlin, die mit dem Business Immigration Center bereits seit längerem einen besonderen Service für Berliner Unternehmen bei der Ansiedlung von ausländischen Fach- und Führungskräften bieten, sind hier gut aufgestellt und bieten leicht zugängliche Informationen:

Berlin Immigration Service: https://www.berlin.de/einwanderung/service/business-immigration-service/beschleunigtes-fachkraefte-verfahren/

Sachsen: https://www.fachkraefte.zuwanderung.sachsen.de/download/Information-fuer-Arbeitgeber.pdf

München: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Auslaenderwesen/Fachkr-fteeinwanderung/Beschleunigtes-Fachkraefteverfahren.html

Auch Hamburg bietet Informationen auf www.welcome.hamburg.de.

NRW hat seit gestern eine zentrale Ausländerbehörde, die nach § 71 Abs. 1  S. 4 AufenthG eingerichtet werden sollen Die ZFE NRW sitzt in Bonn, der erste Kontakt läuft aber über die Bezirksregierung Köln : https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung02/21/zentralstelle_fachkraefteeinwanderung_nrw/index.html .

Es gibt aber auch Städte, da findet man nichts.

Vorteile des Verfahrens, bei dem behördliche Gebühren in Höhe von € 411 anfallen, sind eine Verkürzung des Verfahrens auf  ca. 15 Wochen vom Beginn bis zur Visumserteilung. Für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen über eine mindestens zweijährige Ausbildung mit Abschluss  im Herkunftsland wird ein Zeitraum von zwei Monaten angesetzt. Das ist nach den bisherigen Erfahrungen sehr kurz und es bleibt spannend, ob das eingehalten wird. 

Das beschleunigte Verfahren macht insbesondere Sinn, wenn die Wartezeiten bei den Botschaften besonders lang sind  und bei der Anerkennung keine Probleme zu erwarten sind. Alternative ist, die  ausländische Berufsqualifikation durch die zuständige Behörde in Deutschland anerkennen zu lassen (www.anerkennung-in-deutschland.de)  und sobald das Ergebnis klar ist, einen Termin bei der Botschaft zu buchen. Dann ist noch die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen. Beim Termin sind dann die erforderlichen Unterlagen, insbesondere der Anerkennungsbescheid bzw. der Defizitbescheid, sofern keine volle Anerkennung erfolgte, und die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorzulegen.

Erkundigen Sie sich vor der Anerkennung, ob Berufsausbildungen aus dem Herkunftsland üblicherweise voll anerkannt werden oder mit welchen Nachschulungen zu rechnen ist. Je nach Antwort kann es  für Sie als ausbildungsberechtigter Arbeitgeber auch sinnvoll sein, gerade junge Bewerber selbst auszubilden.  Die Botschaften bearbeiten diese Fälle in der Regel zügig,  so das der Bewerber pünktlich zum Ausbildungsbeginn im Land ist. Der notwendige Lebensunterhalt kann durch die Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe (gilt jetzt auch im Einreiseverfahren) und eine berufsunabhängige Beschäftigung von 10 h/Woche usw. gesichert werden.