Westbalkanregelung – Es geht weiter!

Die Westbalkanregelung, die Staatsangehörigen vom Balkan seit dem 01.01.2016 unabhängig von der Ausbildung die Möglichkeit zur Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme gab und noch bis zum 31.12.2023 gültig ist, war lange Zeit pandemiebedingt ausgesetzt.

Mit Wirkung vom 20.06.2021 wurden die pandemiebedingten EU-weiten Einreisebeschränkungen für Staatsangehörige von Albanien, Nordmazedonien und Serbien aufgehoben. Aus diesen drei Westbalkanstaaten sind daher wieder Einreisen zu jedem gesetzlich vorgesehenen Zweck möglich, auch nach der Westbalkanregelung. 

Darüber hinaus ist die Einreise von vollständig geimpften Personen aus Drittstaaten, darunter auch Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Montenegro, ab dem 25.06.2021 möglich. Informationen dazu unter

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html.

 Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Westbalkanstaaten werden in Kürze die Möglichkeit eröffnen, wieder Termine zu buchen. Dann erfahren wir auch, wie das Verfahren in Bezug auf Altanträge abgewickelt wird. Interessant wird der weitere Ablauf auch angesichts der Kontingente, die mit der Verlängerung eingeführt wurden.