Erleichterte Arbeitserlaubnis für Ärzte und Ingenieure

Am 22. Juni 2011 hat das Bundeskabinett entschieden, ausländischen Fachkräften mit einer entsprechenden Hochschulausbildung in den Berufen

  • Ärzte (Humanmedizin) und
  • Ingenieure der Fachrichtungen Maschinen- und Fahrzeugbau sowie Elektrotechnik

die Zustimmung zur Beschäftigung in Deutschland ohne individuelle Prüfung der Vermittlungsmöglichkeiten inländischer Arbeitsuchender (Vorrangprüfung) zu erteilen. Weiterhin geprüft wird, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer inländischer Beschäftigter entsprechen.

Geprüft wird also nur noch, ob die Konditionen passen, d.h. die Bezahlung nach Tarif oder ortsüblich erfolgt.