Visaverfahren erforderlich nach Eheschließung in Dänemark

Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Verfahren BVerwG 1 C 17.09 am 16.11.2010 entschieden, dass eine Weißrussin, die mit einem Besuchsvisa nach Deutschland eingereist ist, nach der Eheschließung in Dänemark wieder ausreisen muss und bei der zuständigen Botschaft eine Aufenthaltserlaubnis für den dauerhaften Familienzuzug beantragen muss.

Verwiesen wird darauf, dass das Visaverfahren als Steuerungselement der Zuwanderung sonst entwertet würde.

Das gilt in gleichem Maße, wenn Sie nach Deutschland visumfrei einreisen und anschließend in Dänemark heiraten würden. Es ist schon fragwürdig, warum jemand, bei dem sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, noch einmal ausreisen muss, zumal in den meisten Fällen die Botschaft keinen  anderen Aufgabenbereich hat als den Antrag weiter zu leiten. Aber die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist leider nun mal so ausgefallen wie sie jetzt vorliegt.

Um so wichtiger ist es, sich frühzeitig zu informieren, unter welchen Voraussetzungen das Visaverfahren nicht nachgeholt werden muss.