Problem Patchworkfamilie

Die Patchworkfamilie im Aufenthaltsrecht ist  eine Familie, in der deutsche Kinder aus einer früheren Beziehung  und ausländische Ehegatten – mit oder ohne eigene ausländische Kindern – leben.

Oft scheitert der Zuzug des ausländischen Ehegatten am fehlenden ausreichenden Lebensunterhalt.  Die Berliner Ausländerbehörde hat die Fälle in der Vergangenheit unterschiedlich behandelt, in der Regel aber den Zuzug abgelehnt. Ich habe humanitäre Aufenthaltserlaubnisse in Einzelfällen durchgedrückt. Ein Termin vor dem Verwaltungsgericht Berlin zeigte nun, dass es auch einen anderen, eventuell klareren Weg gibt: Der Anspruch auf die „normale“ Aufenthaltserlaubnis zum Zuzug trotz fehlender Lebensunterhaltssicherung aufgrund der Tatsache, dass die Ehe wegen der deutschen Kinder nur in Deutschland gelebt werden kann, der Interessen der deutschen Kinder hier zu bleiben (z. B. Kontakt zum deutschen Elternteil, schulische Integration, fehlende Reintegrationsmöglichkeit usw.) sowie des Umstandes, dass die fehlede Lebensunterhaltssicherung nicht selbst verschuldet ist. Zustimmung zum Zuzug aufgrund eines atypischen Falles nennen die Juristen das.

Der Nachteil: der Antrag muss bei der Deutschen Botschaft  im Heimatland gestellt werden. Andererseits zogen sich die Verfahren mit dem Ziel eines humantitären Aufenthaltes in der Vergangenheit in der Regel sehr lange hin. Es bleibt zu hoffen, dass nach einigen Verfahren Struktur in die Sache kommt.  In meinem Fall haben wir sogar eine Vorabzustimmung erhalten, so dass das Visaverfahren in sehr kurzer Zeit abgeschlossen ist.