Arbeitsaufenthalt für Menschen vom Balkan ab 01.01.16

Ab dem 01.01.2016 können Menschen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien unter einfacheren Voraussetzungen in Deutschland leben und arbeiten.  Der Nachweis einer qualifizierten Ausbildung oder gar eines Berufs, der auf der Positivliste der Arbeitsagentur steht, ist nicht mehr unbedingt nötig. Grundlage ist § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung.

Aber stellen Sie sich das Ganze nicht zu leicht vor. Der Antrag kann nur bei der Deutschen Botschaft im Herkunftsland gestellt werden.  Wer Asylanträge gestellt hat sollte ab dem November 2015 zügig ausreisen. Sie benötigen ein konkretes Stellenangebot eines Arbeitgebers in Deutschland. Die Bezahlung muss ortsüblich  bzw. tariflich sei. Und: muss ein Job sein, für den keine anderen Arbeitslosen mit Zugang zum Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung). Die typischen Bereiche Bau, Reinigung, Gastronomie dürften damit nur in Einzelfällen erfolgversprcehend sein.

Hinzu kommt, dass so ein Visaverfahren dauern kann. Nicht klar ist, ob eine Vorabprüfung bei der Arbeitsagentur möglich ist und damit das Verfahren verkürzt werden kann. Es bleibt abzuwarten, wie weit das funktioniert.