Westbalkanreglung – Erfahrungen nach einem Jahr

Die Westbalkanreglung, die Menschen aus dem Westbalkan eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme in Deutschland ermöglicht, ist nun gut ein Jahr alt. Ich nehme das zum Anlass, von meinen vielfältigen Erfahrungen zu berichten und auf mögliche Probleme hinzuweisen: Das Verfahren auf Zustimmung zur Beschäftigung verläuft meist problemlos, insbesondere wenn man „seinen“ Arbeitsmarktprüfer vorab kontaktiert. Sonst steht man manchmal […]

Westbalkanregelung – wieder eine Änderung

Bislang war es so, dass die, die 2015 einen Asylantrag gestellt haben bzw. in den letzten 24 Monaten öffentliche Leistungen bezogen haben aus der Westbalkanregelung ausgeschlossen waren, wenn sie nicht im November 2015 „unverzüglich“ freiwillig ausgereist sind. Auf der Webseite der Botschaft in Tirana gibt es nun  den Hinweis, dass man bis zum 04.05.2016 ausgereist […]

Für was bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Im Zusammenhang mit der neuen Regelung, Menschen aus den Balkanstaaten eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen, wenden sich viele Menschen an mich. Meist geht es um Arbeit auf dem Bau oder im Bereich Reinigung. Dort gibt es aber nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sehr viele Arbeitslose. Eine Arbeitserlaubnis kann man aber nur bekommen,wenn es kaum/keine […]

Nachtrag zum Arbeitsaufenthalt für Menschen vom Balkan

§ 26 Abs. 2 BeschV ist seit dem 25.10.15 in Kraft getreten. Grad heute hatte ich bosnische Staatsangehörige in der Beratung, die im Asylverfahren  waren.  Nach § 26 Abs. 2 S. 4  sind nur die nicht von der Möglichkeit zum Arbeitsaufenthalt ausgeschlossen, die in den letzten zwei Jahren zwischen Januar 2015 bis 24.10.15 einen Asylantrag […]

Arbeitsaufenthalt für Menschen vom Balkan ab 01.01.16

Ab dem 01.01.2016 können Menschen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien unter einfacheren Voraussetzungen in Deutschland leben und arbeiten.  Der Nachweis einer qualifizierten Ausbildung oder gar eines Berufs, der auf der Positivliste der Arbeitsagentur steht, ist nicht mehr unbedingt nötig. Grundlage ist § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung. Aber stellen Sie sich das Ganze nicht […]

Problem Patchworkfamilie

Die Patchworkfamilie im Aufenthaltsrecht ist  eine Familie, in der deutsche Kinder aus einer früheren Beziehung  und ausländische Ehegatten – mit oder ohne eigene ausländische Kindern – leben. Oft scheitert der Zuzug des ausländischen Ehegatten am fehlenden ausreichenden Lebensunterhalt.  Die Berliner Ausländerbehörde hat die Fälle in der Vergangenheit unterschiedlich behandelt, in der Regel aber den Zuzug […]

Ausblick auf Änderungen im Aufenthaltsgesetz 2015

Am 02.07.15 hat der Bundestag Änderungen im Aufenthaltsrecht verabschiedet. Hier ein Ausblick auf einige aus meiner Sicht wichtige Änderungen: Unterhaltsvorschuss zählt nun, wie auch schon der Kinderzuschlag, zum Einkommen, § 2 AufenthG. Die volle Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen scheiterte oft. Da half auch der Beruf, der auf der Positiv-Liste der BA steht wenig. Jetzt gibt § […]

Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroaten ab dem 01.07.15

Seit dem 01.07.2015 besteht für kroatische Staatsangehörige volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h. keine lästigen Anträge mehr auf eine Arbeitserlaubnis. Damit mussten die Kroaten deutlich kürzer waren als die Bulgaren und Rumänen. Und der Flurfunk sagte schon früh, dass die volle Freizügigkeit kommt. Und ich hatte im Juni 15 noch diverse Widerspruchsverfahren…

Positivliste gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Beschäftigungsverordnung – Mögliche Zuwanderung in Ausbildungsberufe

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat festgestellt, dass für eine Reihe von Berufen offene Stellen mit ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern Arbeitsmarkt- und integrationspolitisch unter bestimmten Voraussetzungen besetzt werden können. Voraussetzung ist, dass es sich um einen in der Positivliste gelisteten Beruf handelt, eine Ausnildung in diesem Beruf stattfand und die in der Liste genannten Qualifikationsanforderungen […]

Kroatien ist EU-Mitglied – Was ändert sich ab 01.07.2013?

Kroatische Staatsangehörige  sind freizügigkeitsberechtigt, wenn sie Arbeitnehmer, Arbeitssuchende (nach vorheriger Erwerbstätigkeit), Auszubildende oder im Bundesgebiet niedergelassene Selbständige sind. Auch Nichterwerbstätige sind freizügigkeitsberechtigt, aber nur, wenn ausreichende Existenzmittel für sich und die Familienangehörigen nachweisen können. Leider ist trotz Initiativen von Bundesrat und zwei Bundesländern keine volle Arbeitsnehmerfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige herausgekommen, d.h. aus Kroatien Zuziehende brauchen […]