Änderung Anlage 11 zu § 31 Fahrerlaubnisverordnung im Bundesgesetzblatt

Die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Inhaber von Fahrerlaubnissen diverser Klassen, auch LKW und Bus (S. 6 und 7 der BR-Drs. 585/21) für die Länder Albanien, Gibraltar, Kosovo, Moldau und das Vereinigte Königreich sind nun in der Anlage 11 zu § 31 Fahrerlaubnisverordnung gelistet. Die […]

Liste anerkannter Führerscheine für LKW/Bus wird erweitert

Am 11.02.2022 hat der Bundesrat die Zustimmung zu der Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erteilt (als Maßgabebeschluss). Unter anderem betrifft dies Inhaber von Fahrerlaubnissen diverser Klassen, auch LKW und Bus (S. 6 und 7 der BR-Drs. 585/21) für die Länder Albanien, Gibraltar, Kosovo, Moldau und das Vereinigte Königreich. Die Regelung […]

Westbalkanreglung – Erfahrungen nach einem Jahr

Die Westbalkanreglung, die Menschen aus dem Westbalkan eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme in Deutschland ermöglicht, ist nun gut ein Jahr alt. Ich nehme das zum Anlass, von meinen vielfältigen Erfahrungen zu berichten und auf mögliche Probleme hinzuweisen: Das Verfahren auf Zustimmung zur Beschäftigung verläuft meist problemlos, insbesondere wenn man „seinen“ Arbeitsmarktprüfer vorab kontaktiert. Sonst steht man manchmal […]

Nachtrag zum Arbeitsaufenthalt für Menschen vom Balkan

§ 26 Abs. 2 BeschV ist seit dem 25.10.15 in Kraft getreten. Grad heute hatte ich bosnische Staatsangehörige in der Beratung, die im Asylverfahren  waren.  Nach § 26 Abs. 2 S. 4  sind nur die nicht von der Möglichkeit zum Arbeitsaufenthalt ausgeschlossen, die in den letzten zwei Jahren zwischen Januar 2015 bis 24.10.15 einen Asylantrag […]

Arbeitsaufenthalt für Menschen vom Balkan ab 01.01.16

Ab dem 01.01.2016 können Menschen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien unter einfacheren Voraussetzungen in Deutschland leben und arbeiten.  Der Nachweis einer qualifizierten Ausbildung oder gar eines Berufs, der auf der Positivliste der Arbeitsagentur steht, ist nicht mehr unbedingt nötig. Grundlage ist § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung. Aber stellen Sie sich das Ganze nicht […]