Neuigkeiten zur Westbalkanregelung

  Seit dem 01.11.17 gibt es bei der Westbalkanregelung keine Vorabzustimmungen der Bundesagentur für Arbeit nach § 36 Abs. 3 BeschV mehr. Nun sind alle Unterlagen bei den Botschaften vorzulegen. Wichtig ist, dass neben Arbeitsverträgen auch vollständig ausgefüllte Stellenbeschreibungen vorgelegt werden. Nur diese geben dem Arbeitgeberservice alle erforderlichen Angaben für eine korrekte und sachgerechte Stellungnahme. […]

Nachtrag zum Arbeitsaufenthalt für Menschen vom Balkan

§ 26 Abs. 2 BeschV ist seit dem 25.10.15 in Kraft getreten. Grad heute hatte ich bosnische Staatsangehörige in der Beratung, die im Asylverfahren  waren.  Nach § 26 Abs. 2 S. 4  sind nur die nicht von der Möglichkeit zum Arbeitsaufenthalt ausgeschlossen, die in den letzten zwei Jahren zwischen Januar 2015 bis 24.10.15 einen Asylantrag […]