Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroaten ab dem 01.07.15

Seit dem 01.07.2015 besteht für kroatische Staatsangehörige volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h. keine lästigen Anträge mehr auf eine Arbeitserlaubnis. Damit mussten die Kroaten deutlich kürzer waren als die Bulgaren und Rumänen. Und der Flurfunk sagte schon früh, dass die volle Freizügigkeit kommt. Und ich hatte im Juni 15 noch diverse Widerspruchsverfahren…