Familienzusammenführungen

Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Familienzuzug sind grundsätzlich überschaubar:

  • Visumsantrag bei der zuständigen deutschen Botschaft im Herkunftsland
  • Aufenthaltserlaubnis des in Deutschland lebenden Familienangehörigen
  • Sprachzertifikat des zuziehenden Familienmitglieds (A1 bei Ehegatten, C1 bei Kindern ab Vollendung des 16. Lebensjahres)
  • nachhaltige Lebensunterhaltssicherung für die Familie

Beim Zuzug zum deutschen Staatsangehörigen, auch zum minderjährigen Kind, muss der Lebensunterhalt nicht nachgewiesen werden.

Allerdings verbergen sich im Aufenthaltsgesetz zum Teil zusätzliche Anforderungen, die man nicht übersehen sollte. Das sind z.B.

  • Wartezeiten, wenn die Ehe nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis des in Deutschland lebenden Ehepartners geschlossen wurde,
  • der Ehepartner hat eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, weil er vorher in einem anderen Mitgliedsstaat der EU lebte

Eine gute und sorgfältige Beratung und Vorbereitung erspart Ihnen möglichen Ärger und beschleunigt die Verfahren, die oft zu lange dauern.

Eine Beratung zur Prüfung von Lösungen empfehle ich besonders in folgenden Beispielsfällen aus meiner  Praxis:

  • inakzeptabel lange Wartezeiten bei der Botschaft – Switch in einen anderen Titel  möglich?
  • fehlendes A1 Sprachzertifikat – Prüfung von Ausnahmen z.B. Deutschkenntnisse aufgrund Voraufenthalt mit Schulbesuch, Zuzug zum Ehegatten mit Blauer Karte EU, Forschern, zum oder als privilegierter Staatsangehöriger nach § 41 AufenthV
  • das Kind ist schon 15 Jahre alt, hat kein C1 Sprachzertifikat  und immer  noch kein Termin bei der Botschaft in Sicht – „Einfrieren“ des Alters bis zum Termin bei der Botschaft
  • fehlende Erinnerung an Voraufenthaltszeiten in Deutschland (sind im Antrag bei der Botschaft anzugeben) und die Gefahr fahrlässig fehlerhafte Angaben – das Ausländerzentralregister hat die Daten, die Sie brauchen
  • Einreise ohne das erforderliche Visum für den gewünschten Aufenthaltstitel – kann darauf ausnahmsweise  verzichtet werden?
  • Unsicherheit, ob das Einkommen zur Lebensunterhaltssicherung der Familie ausreicht  
  • Ablehnungen des Visums wegen fehlender Lebensunterhaltssicherung – Prüfung der Berechnungsgrundlagen wie Steuerklasse, Trinkgelder, Nebenjobs, angebliche Überschreitung der Höchstarbeitszeit, Kindergeld und Kinderzuschlag
  • kreativen Berechnungsmethoden des Lebensunterhaltes durch die  Ausländerbehörde wie z.B. prognostisch erhöhte Nebenkosten, Kosten für Sprachkurse usw.
  • die zuziehende Ehefrau bekommt ein Kind, nachdem sie bereits das Visum erhalten hat – das  Kind braucht auch ein Visum!
  • die Botschaft hat das Visum abgelehnt – Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels