Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen

Dieser Arbeitsbereich ist für uns Anwälte relativ neu. Ist der Aufenthalt erst einmal erteilt, besteht Beratungsdarf in der Regel erst bei Scheidung, Verlust des Jobs oder dem Wunsch nach einem dauerhaften Aufenthalt.

Bereits vor Corona waren wir es gewohnt, dass Ausländerbehörden oft am Rande der Kapazität arbeiten und ein kurzfristiger Termin zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Sommerurlaub nur mit viel Glück und guten Gründen zu bekommen war.

Die Situation war und ist gekennzeichnet durch

  • fehlende Kapazitäten bei den Ausländerbehörden
  • fehlende Erreichbarkeit der Mitarbeiter
  • Terminbuchungssysteme, die weder selbsterklärend sind noch durchgängig funktionieren
  • unklare Standardmitteilungen auf Anträge per Email
  • Unsicherheit, welche Unterlagen mit dem Antrag/bei Vorsprache vorzulegen sind
  • fehlende Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache ohne Terminvereinbarung

Hat man erst einmal tagelang vergeblich versucht, einen Termin zu erhalten, liegen die Nerven blank und der Arbeitgeber verlangt einen neuen Aufenthalt mit Erlaubnis zur Beschäftigung.

Seit Corona berate ich Menschen, deren Aufenthaltstitel zum Teil seit Monaten abgelaufen ist, obwohl sie sich wirklich bemüht haben.

Holen Sie sich hier rechtzeitig Beratung.

Grundsätzlich muss der Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden – nachweisbar. Kurze Überschreitungen von einem Monat werden von einigen Ausländerbehörden insbesondere beim Erwerbsaufenthalt hingenommen. Längere Überschreitungen können zu Problemen führen.

Ich helfe gerne, sich hier abzusichern, Ihrem Arbeitgeber die Rechtslage zu vermitteln und auf eine beschleunigte Bearbeitung zumindest hinzuwirken.