Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den
Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
veröffentlicht.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung haben Einfluss auf die einzuhaltenden Mindestgehaltsgrenzen in der Arbeitsmigration.
Vorgesehen ist eine Erhöhung von aktuell
€ 96.600 brutto jährlich | € 8.050 brutto monatlich auf
€ 101.400 brutto jährlich | € 8.450 brutto monatlich.
Die aktuell erforderlichen Mindesteinkommensgrenzen und die bislang unveränderten einzuhaltenden Prozentanteile von 55, 50 bzw. 45,3 % finden Sie hier.