Mindestgehaltsgrenzen in der Arbeitskräftemigration

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den

Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026

veröffentlicht.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen  Rentenversicherung haben Einfluss auf die einzuhaltenden Mindestgehaltsgrenzen in der Arbeitsmigration.

Vorgesehen ist eine Erhöhung von aktuell

€ 96.600 brutto jährlich |  € 8.050 brutto monatlich auf

€ 101.400 brutto jährlich | € 8.450 brutto monatlich.

Die aktuell erforderlichen Mindesteinkommensgrenzen und die bislang unveränderten einzuhaltenden Prozentanteile von 55, 50 bzw. 45,3 % finden Sie hier.