Auswärtiges Amt schafft Remonstrationsverfahren ab zum 01. Juli 2025

Das Auswärtige Amt wird das Remonstrationsverfahren zum 01.Juli 2025 abschaffen. Die Information finden Sie bereits auf den Webseiten mehrerer Botschaften.

Was bedeutet das für Sie?

Das Remonstrationsverfahren war eine Art Widerspruchsverfahren. Wer eine Ablehnung des Visums erhalten hat, konnte entweder Klage bei zuständigen Verwaltungsgericht Berlin erheben oder eine Remonstration bei der zuständigen Botschaft einreichen.

Diese Möglichkeit entfällt nun ab 01.Juli 2025.

Einerseits konnte die Remonstration Fehler manchmal schnell korrigieren, andererseits war die Verfahrensdauer nie sicher einschätzbar. Die Dauer der Klageverfahren bei dem für Visaverfahren zuständigen Verwaltungsgericht Berlin ist vom Einzelfall abhängig.  Nach dem Jahresbericht für 2023 dauerten Klagen dort durchschnittlich 15,6 Monate. Schnellerer einstweiliger Rechtsschutz hängt von zusätzlichen Voraussetzungen ab, die oft nicht gegeben sind.

Für Sie bedeutet das, vor Beantragung eines Visums noch sorgfältiger zu arbeiten:

  • Prüfen Sie alle Angaben, die Sie im VIDEX-Antrag machen genau.
  • Voraufenthalte müssen angegeben werden und sind vorab zu klären, gegebenenfalls über eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister aus dem Bundesverwaltungsamt oder über Stempel im Pass
  • Schauen sich die Webseiten der Botschaften genau daraufhin an, welche Unterlagen für Ihr Visum  bzw. das Ihrer Familienangehörigen erforderlich sind und reichen Sie von Anbeginn an vollständige Unterlagen ein. Bei unvollständigen Unterlagen müssen Sie immer mit der Ablehnung Ihres Antrags rechnen.

Sie können einen neuen Termin beantragen und einen neuen Antrag stellen. Aber das ist mindestens mit Zeitverlust verbunden.