Staatsangehörige aus dem Kosovo – Änderungen im Visabereich ab 01.01.2024

Staatsangehörige aus dem Kosovo benötigen ab dem 01.01.2024 basierend auf einer Entscheidung der Europäischen Union aus dem letzten Jahr  für Aufenthalte zu Besuchszwecken von bis zu 90 Tagen kein C-Visum mehr.

Das ist eine enorme Erleichterung für die Menschen und Entlastung für die Botschaften.

Auch Studenten, die in den Semesterferien für 90 Tage einer Ferienbeschäftigung (§ 14 Beschäftigungsverordnung) nachgehen wollen, müssen nur noch den normalen Verfahrensweg über die Bundesagentur für Arbeit einhalten den benötigen kein gesondertes Visum mehr.

Beachten Sie aber bitte, dass Sie für einen auf Dauer ausgelegten langfristigen Aufenthalt (z. B. Ehe, Arbeitsaufnahme) regelmäßig ein D-Visum benötigen.