Westbalkanregelung – Abschaffung des Losverfahrens ab Juni 2024

Die Westbalkanregelung war  bis 2018 ein beliebter und effizienter Weg für Arbeitskräfte ohne Ausbildung, um eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme in Deutschland zu bekommen.

Mit Abschaffung der sog. Vorabzustimmung zur Beschäftigung der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitserlaubnis vorab) wurde es dann schwieriger.

Endgültig an Attraktivität verlor die Westbalkanregelung, nachdem die Botschaften die Wartelisten abschafften und stattdessen Termine nur noch im Losverfahren vergeben wurde.

Dieses Losverfahren wird nun abgeschafft zum Juni 2024.

Die ersten Botschaften haben bereits Hinweise auf Ihren Webseiten.

Ab 01.06.2024 besteht wieder die Möglichkeit, eine sog. Vorabzustimmung zur Beschäftigung der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Das Kontingent wird auf 50.000 verdoppelt. Allerdings wird auch diese Arbeitserlaubnis – wie zuvor – zunächst auf 6 Monate befristet sein.

Schaffen es die Botschaften nicht, vor Ablauf der Gültigkeit einen Termin zu vergeben, so wird die Zustimmung obsolet und muss erneut beantragt werden. In der Vergangenheit hielten die Botschaften die 6-Monats-Frist oft nicht ein. Auch daher wurde die Vorabzustimmung zur Beschäftigung bei der Westbalkanregelung abgeschafft. Die Terminvergabe innerhalb von 6 Monaten ab „Arbeitserlaubnis“ ist Voraussetzung, dass das System funktioniert.

Beantragen Sie Ihre Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ab 01.06.24 so frühzeitig wie möglich.