Ab dem 01.01.2016 können Menschen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien unter einfacheren Voraussetzungen in Deutschland leben und arbeiten. Der Nachweis einer qualifizierten Ausbildung oder gar eines Berufs, der auf der Positivliste der Arbeitsagentur steht, ist nicht mehr unbedingt nötig. Grundlage ist § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung. Aber stellen Sie sich das Ganze nicht […]