ZAV – Neue Zuständigkeiten in der Arbeitsmarktzulassung (AMZ)

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), die für Zustimmungen zur Beschäftigung zuständig ist, hat im Bereich Arbeitsmarktzulassung zum 01.04.2024 diverse Umstrukturierungen vorgenommen. Die regionalen Zuständigkeiten in der Arbeitsmarktzulassung wurden geändert und erweitert. Für Berlin beispielsweise ist aktuell nicht mehr die AMZ Erfurt zuständig, sondern Neuruppin im Team 285. Eine Übersicht finden Sie hier.