Lange erwartet wurde das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22.03.24 nun endlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/104/VO.html Damit steht unter anderem fest, dass die Einbürgerung ohne Abgabe der Herkunftsstaatsangehörigkeit möglich ist. Die neuen Regelungen treten bis auf wenige Vorschriften drei Monate ab Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt, also zum 22.06.2024 in Kraft.