Für den Familienzuzug zu einem deutschen oder ausländischen Ehegatten (nicht EU-Bürger) brauchen Sie ein Sprachzertifikat A1.
In letzter Zeit höre ich immer wieder, dass nur Sprachzertifikate aus dem Ausland anerkannt werden. Das ist so nicht richtig. Ihr Ehegatte kann die Prüfung auch in Deutschland ablegen.
Die Botschaften/Ausländerbehörden erkennen grundsätzlich folgende Zertifikate an:
- Goethe-Institut e.V. (GI)
- TestDaF-Institut (TestDaF)
- telc gGmbH (TELC)
- ÖSD
Anerkennungsfähig sind auch telc Zertifikate, wenn der Test in Deutschland abgelegt wurde. Wichtig ist nur, dass Sie ein Telc Zertifikat (!) von einem Institut mit Telc Anerkennung erhalten und nicht nur eine Schulbescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs.
Die Prüfungszentren finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Institute.
Bitte schauen Sie auch auf die Informationen auf den Webseiten der für Sie zuständigen Botschaften, da die Verfahrensweise leider nicht einheitlich ist.