Für den Familienzuzug zu einem deutschen oder ausländischen Ehegatten (nicht EU-Bürger) brauchen Sie ein Sprachzertifikat A1. In letzter Zeit höre ich immer wieder, dass nur Sprachzertifikate aus dem Ausland anerkannt werden. Das ist so nicht richtig. Ihr Ehegatte kann die Prüfung auch in Deutschland ablegen. Die Botschaften/Ausländerbehörden erkennen grundsätzlich folgende Zertifikate an: Goethe-Institut e.V. (GI) […]