In der Corona Krise hat die Bundesregierung Erleichterungen für Kurzarbeitergeld erlassen:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html
Grundsätzliche Informationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
In wenigen Minuten erhalten Sie die notwendigen grundsätzlichen Informationen.
Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit befindet sich auch das Formular für die notwendige Anzeige der Kurzarbeit: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf . Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, sollte die Anzeige vor dem 31.03.2020 gestellt werden.
Einen unverbindlichen Rechner finden Sie hier:https://www.smart-rechner.de/kurzarbeit/rechner.php
Für weitere Informationen kontaktieren Sie immer zunächst Ihren zuständigen Mitarbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit.