Ausländerbehörde Berlin – erhebliche Einschränkungen an allen Standorten

Bitte informieren Sie sich über die Einschränkungen in der Bedienung an allen Standorten des Landesamtes für Einwanderung Berlin:

https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.906001.php

In Kürze:

Angenommen werden nur noch Personen, deren Aufenthaltserlaubnis kurzfristig abläuft und die aus dringenden persönlichen, insbesondere aber auch beruflichen Gründen reisen müssen.

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis in Kürze abläuft, registrieren Sie sich bitte online bei der Berliner Ausländerbehörde,drucken Sie das Dokument über die Online Registrierung aus und behalten Sie es bei sich. Eine nähere Erläuterung finden Sie auf meiner Webseite unter „Aktuelles“. Neue Termine können erst gebucht werden, wenn die Ausländerbehörde den Betrieb wieder aufgenommen hat.

Alte Termine sind nicht mehr gültig.

Beachten Sie, dass diverse Länder bereits Einreisebeschränkungen erlassen haben, vgl. zum Beispiel:

https://www.adac.de/news/corona-einreiseverbote/

Erkundigen Sie sich zuvor bei den jeweiligen Botschaften, ob Einreisebeschränkungen bestehen oder bevorstehen. Sonst stecken Sie unter Umständen fest.

Wenn die Aufenthaltserlaubnis abläuft, müssen Sie sich online registrieren: https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.910213.en.php

Die Option „Ihr Anliegen“ wird sicher  noch ergänzt werden. So fehlt z. B. noch § 19c Abs. 1 AufenthG.  Wählen Sie das was Ihrem Anliegen am nächsten liegt.

Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis auch mit Nebenbestimmungen zur Beschäftigung nach einer Registrierung zwar fort gilt.  Das ist unproblematisch für die, die eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Nebenbestimmung „ Beschäftigung gestattet“ oder „Erwerbstätigkeit gestattet“ haben.

Ist aber die Möglichkeit zur Beschäftigung zeitlich befristet und läuft z. B. am 26.05.2020 ab, so kann da nichts fortgelten ohne eine neue Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. In diesen Fällen müssen Sie rechtzeitig schriftliche Anträge stellen auf weitere Zustimmung zur Beschäftigung, am besten per Email. Das ist nicht schlimm, denn das wäre ja auch sonst der nötige Weg. Bitte denken Sie aber rechtzeitig zu machen.

Die Bescheinigung nach der Registrierung bitte ausdrucken oder zumindest sicher als PDF speichern.

Personen, die ein Besuchsvisum haben, fallen unter die Onlineregistrierung. Ein Besuchsvisum kann verlängert werden in  bestimmten Fällen (https://service.berlin.de/dienstleistung/324785/). Nach einer Allgemeinverfügung der Berliner Ausländerbehörde erhalten Inhaber von Schengen Visa (Touristenvisa und Geschäftsvisa), deren Gültigkeitsdauer zwischen dem 18.03.2020 und dem 17.6.2020 abläuft eine Ausreisefrist von 3 Monaten ab Ablauf der Geltungsdauer des Visums. Das gilt auch für Personen, die visafrei einreisen dürfen und deren zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen binnen 6 Monaten zwischen dem 18.03.2020 und dem 17.06.2020 abläuft (siehe FAQ: https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php ).