Einbürgerung – Unterlagen zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung bei Selbständigen

Die Unterlagen zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung bei selbständigen Personen, die die Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, führen oft zu Diskussionen.

Einige Berliner Bezirksämter fordern die Vorlage von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, BWA und ähnlichem, die von einem Steuerberater gestempelt und unterschrieben sind.

Nun  sind nach § 3 Steuerberatungsgesetz folgende Personen zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt:

  • Steuerberater
  • Steuerbevollmächtigte
  • Rechtsanwälte
  • niedergelassene europäische Rechtsanwälte
  • Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer

Alle oben benannten Berufsgruppen finden Sie in diversen öffentlich zugänglichen Verzeichnissen:

Nachweise von den oben genannten Personen müssten aus meiner Sicht daher als gleichwertig anerkannt werden.

Das trifft allerdings nicht auf Lohnbüros, Steuerbüros, Steuerberaterbevollmächtigte und ähnliche Berufsbezeichnungen zu.