Die Unterlagen zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung bei selbständigen Personen, die die Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, führen oft zu Diskussionen.
Einige Berliner Bezirksämter fordern die Vorlage von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, BWA und ähnlichem, die von einem Steuerberater gestempelt und unterschrieben sind.
Nun sind nach § 3 Steuerberatungsgesetz folgende Personen zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt:
- Steuerberater
- Steuerbevollmächtigte
- Rechtsanwälte
- niedergelassene europäische Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
Alle oben benannten Berufsgruppen finden Sie in diversen öffentlich zugänglichen Verzeichnissen:
- Steuerberater und Steuerbevollmächtigte: https://steuerberaterverzeichnis.berufs-org.de/
- Rechtsanwälte: https://www.bea-brak.de/bravsearch/search.brak
- Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer: https://www.wpk.de/berufsregister/?lang=de
Nachweise von den oben genannten Personen müssten aus meiner Sicht daher als gleichwertig anerkannt werden.
Das trifft allerdings nicht auf Lohnbüros, Steuerbüros, Steuerberaterbevollmächtigte und ähnliche Berufsbezeichnungen zu.