Änderung Anlage 11 zu § 31 Fahrerlaubnisverordnung im Bundesgesetzblatt

Die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Inhaber von Fahrerlaubnissen diverser Klassen, auch LKW und Bus (S. 6 und 7 der BR-Drs. 585/21) für die Länder Albanien, Gibraltar, Kosovo, Moldau und das Vereinigte Königreich sind nun in der Anlage 11 zu § 31 Fahrerlaubnisverordnung gelistet.

Die Regelung tritt nach Art. 7 der BR-Drucksache am ersten Tag des dritten auf die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgenden Monats in Kraft.

Eine interessante Frage ist, ob in Europa ein gemeinsamer Rahmen zum Umtausch von Führerscheinen aus Drittstaaten erreicht werden kann. Im Gespräch ist dies.