Jung verheiratete, die nach Deutschland zum Ehemann oder zur Ehefrau ziehen wollen, stehen vor einem Problem, wenn sie früher schon mal in Deutschland waren und abgeschoben wurden. Der Staat bittet sie dann erst mal zur Kasse. Oft geht es um mehrere Hundert Euro.
Eine positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig bietet jetzt Hilfe für diejenigen, die bei der Abschiebung noch minderjährig waren. Das VG Braunschweig hat am 04.06.2012 entschieden, dass Minderjährige für die Abschiebungskosten nicht haftbar gemacht werden können. Die Abschiebungskosten dürfen im Rahmen der Befristung der Sperrwirkung und des Zuzugs nicht gefordert werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, aber eine gleichlautende Entscheidung hat der Hessische VGH im Jahre 2011 bereits erlassen.