Das Land Berlin lässt auch Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, am Bildungspaket teilnehmen.
Das heißt, dass auch Kinder mit Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen Anspruch haben auf Mittagessen in Kitas, Schulen oder Horten, Zuschuss zu persönlichem Schulbedarf (ab 01.08.2011), Lernförderung, Teilnahme an Ausflügen oder Klassenfahrten (Ersatz tatsächlicher Kosten), Zuschuss bei Musikunterricht o.ä. (bis zu € 10 monatlich) und evtl. Fahrtkostenzuschuss.
Das ist eine gute Entscheidung, die Kindern mit Duldungen und Aufenthaltsgestattungen ein wenig mehr Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben ermöglicht.
Näheres zum Bildungspaket und Anträgen erfahren Sie unter: http://www.berlin.de/sen/bwf/bildungspaket/