Wichtiger Hinweis für die Urlaubszeit

Jeden Sommer ist es dasselbe. Man möchte in Urlaub fahren und hat übersehen, dass

  • der Pass nicht mehr gültig ist oder
  • die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mitten in die Urlaubszeit fällt.

Glauben Sie mir, es ist jedes Jahr der gleiche Ärger und die Ausländerbehörde hat in der Urlaubszeit auch in der Regel verringerte Kapazitäten. Da beißt man sich bei der Behörde die Zähne aus, wenn man für eine Reise einen Reiseausweis benötigt oder die Fiktionsbescheinigung in einen ordentlichen Aufenthaltstitel gewandelt werden soll.

Es ist erst Januar, aber dieses Jahr wird alles noch etwas komplizierter, da die Aufenthaltserlaubnisse ab Mai 2011 nicht mehr in den Pass eingeklebt werden, sondern auf einer gesonderten elektronischen Ausweiskarte festgehalten werden. Das erfordert aller Voraussicht nach Mehrfachvorsprachen bei der Behörde und damit noch eingeschränktere Kapazitäten.

Wenn der Ablauf der Aufenthaltserlaubnis in die Urlaubszeit fällt, beantragen Sie bereits jetzt eine Verlängerung. Bis Mai erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis noch in den Pass. Wenn der Pass ausläuft- dieses Jahr stehen die Chancen auf Ersatzpapiere von der Ausländerbehörde noch geringer. Kümmern Sie sich bitte  Jrechtzeitig um einen aktuellen Pass und lassen Sie den Aufenthaltstitel beim Meldeamt übertragen.

Dann  steht einem schönen Sommerurlaub jedenfalls von der Seite nichts entgegen.