Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

In dritter Lesung verabschiedete der Bundestag am 02.12.2022 das Gesetz zur Einführung eines sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts (20/3717). Ein wichtiger Schritt, denn die Kettenduldung wird begrenzt.

Das Gesetz zielt darauf ab, dass Ausländer, die am 01.01.2023 seit 5 Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben, eine Chance für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erhalten.

In den 1990er Jahren hat  das festhalten an Kettenduldungen die Integration tausender Kriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien verhindert, obwohl aufgrund früherer Flüchtlingsströme bekannt war, dass ein bestimmter Prozentsatz in Deutschland bleiben muss/wird. Dieser Kurswechsel weg von Kettenduldungen ist zu begrüßen.

Innerhalb von 18 Monaten besteht die Möglichkeit, alle Voraussetzungen für ein Bleiberecht nachzuweisen.

Ausgeschlossen sind Ausländer, die wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht hat und dadurch seine Abschiebung verhinderte.

Im Übrigen sind erforderlich:

  • Sicherung des Lebensunterhaltes nach Ablauf des Chancen-Aufenthaltsrechtes
  • Deutschkenntnisse 

Angesichts von geschätzt mehr als 136.000 potentiellen Antragsberechtigten ist zu hoffen, dass die Ausländerbehörden  auf diese Aufgabe gut vorbereutet werden und das Verfahren effektiv gestaltet wird. Sicher gestellt werden muss insbesondere, dass potentielle Arbeitsplatzangebote sich wegen unklarer Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder länger Verwaltungsverfahren nicht schon vor Antritt der Erwerbstätigkeit erledigen.