Die Niederlassungserlaubnis
Sie ist für viele die Vorstufe zur Einbürgerung, für andere die Absicherung des Aufenthalts. Die Niederlassungserlaubnis gibt es seit 2005 und sie ersetzt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die frühere Aufenthaltsberechtigung.
Mit ihr verbinden sich unzählige Vorteile: Sicherheit in Bezug auf den Aufenthalt, keine Vorsprachen und Wartezeiten mehr bei der Ausländerbehörde, erhöhter Ausweisungsschutz und vieles mehr.
Der Weg zur Niederlassungserlaubnis ist in Berlin besonders für ehemalige Flüchtlinge steinig. Die Anforderungen sind hoch. Für die Niederlassungserlaubnis verzichten Menschen auf ihnen zustehende öffentliche Leistungen, weil sie glauben, dass ihnendas hilft. Das ist falsch. Es schadet schon der Anspruch auf bestimmte öffentliche Leistungen. Andere öffentliche Leistungen, z. B. Kinderzuschlag, aber schaden nicht.
Für Jugendliche, die erst 2005 oder 2006 die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, ist vor kurzem eine Erleichterung eingetreten.
Es gibt vieles zu klären. In meinem Vortrag am 05.11.2010 um 15 Uhr im Südost Zenttrum, Großbeerenstraße 88, 10963 Berlin möchte ich Ihnen aufzegen, auf welchem Weg man die Niederlassungserlaubnis in Berlin erhalten kann.