Die Bundesregierung hat gestern am 23.08.2023 den Entwurf eines neuen Einbürgerungsrechts beschlossen.
Das Gesetz wird im kommenden Jahr in Kraft treten.
Wichtige positive Neuerungen sind:
- Doppelte Staatsangehörigkeit wird möglich
- Einbürgerung nach 5 bzw. 3 Jahren statt nach 8 Jahren Wartezeit
- Im Inland gebotene Kinder erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit, wen eine Elternteil 5 Jahre bei Geburt im Inland lebt und eine Niederlassungserlaubnis hat
Allerdings werden auch einige Regelungen strenger gehandhabt.
Die Einzelheiten finden Sie in der Pressemitteilung des BMI vom 23.08.2023.