Neues Einbürgerungsrecht auf dem Weg

Die Bundesregierung hat gestern am 23.08.2023 den Entwurf eines neuen Einbürgerungsrechts beschlossen.

Das Gesetz wird im kommenden Jahr in Kraft treten.

Wichtige positive Neuerungen sind:

  • Doppelte Staatsangehörigkeit wird möglich
  • Einbürgerung nach 5 bzw. 3 Jahren statt nach 8 Jahren Wartezeit
  • Im Inland gebotene Kinder erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit, wen eine Elternteil 5 Jahre bei Geburt im Inland lebt und eine Niederlassungserlaubnis hat

Allerdings werden auch einige Regelungen strenger gehandhabt.

Die Einzelheiten finden Sie in der Pressemitteilung des BMI vom 23.08.2023.