Kosovo-Albaner müssen bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit die kosovarische Staatsangehörigkeit aufgeben

Kosovoalbaner mussten sich in Berlin in der Vergangenheit bei Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aus der kosovarischen Staatsangehörigkeit ausbürgern lassen. Nur diejenigen, die über gültige kosovarische Pässe verfügten, mussten sich ausbürgern lassen. Seit kurzem müssen aber sich aber alle kosovarischen Staatsangehörigen bei der Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit aus der kosovarischen Staatsangehörigkeit ausbürgern lassen. Man kann darüber streiten, ob das sinnvoll ist – meiner Auffassung nach nicht, denn die Mehrstaatigkeit wurde hingenommen, weil eine Ausbürgerung aus der serbischen Staatsangehörigkeit unzumutbar ist und auch aufgrund der im Kosovo seit dem Kosovokrieg herrschenden desolaten Situation bezüglich der Personenstandsdokumente. Das hat sich nicht geändert. Darüber hinaus arbeitet die kosovarische Botschaft nur eingeschränkt (Registrierung und Verifikation von vorhandenden Urkunden), so dass die Ausbürgerung immer über das Heimatland erfolgen muss. Das ist mit finanziellem und zeitlichem Aufwand verbunden.