Keine Visapflicht mehr für Serbien, Montenegro, Mazedonien

Seit dem 19.12.2009 gilt Visafreiheit für mazedonische, montenegrinische und serbische Staatsangehörige. Die Visafreiheit bezieht sich auf alle Schengen-Staaten. Dies gilt auch für Reisen nach Norwegen, Island und die Schweiz. Die Nicht-Schengen-Länder Großbritannien und Irland halten derzeit an der Visumpflicht fest.

Mazedonische, montenegrinische und serbische Staatsangehörige benötigen kein Visa mehr für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten.

Achten Sie, dass eine Sperrwirkung aufgrund einer früheren Abschiebung oder Ausweisung auch der visafreien Einreise entgegensteht.

Bitte beachten Sie im Interesse einer angenehmen und komplikationslosen Reise die Empfehlungen auf den Seiten der Deutschen Botschaften von Mazedonien und Serbien.:

www.skopje.diplo.de

www.belgrad.diplo.de

Die Einreise eines Drittstaatsangehörigen und die Beantragung eines auf Dauer gerichteten Aufenthaltes in Deutschland ist – nach nicht ganz unumstrittener Auffassung – auch mit einem Visa aus einem anderen EU-Staat, z. B. eines Visum für die Beschäftigung aus Slowenien möglich. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass in Deutschland Nachweise zu der Tätigkeit in dem anderen EU-Staat vorgelegt werden können und die Aufenthaltserlaubnis innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Einreise beantragt wird.