In Deutschland herrscht Mangel an Pflegkräften. Eine Aufenthaltserlaubnis erhalten Pflegekräfte nach dem Triple Win Verfahren oder 18 IV AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV bei bereits erfolgter Anerkennung der Ausbildung der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Altenpfleger/in oder 17a AufenthG, wenn die Berufsausbildung zum Gesundheits-/Krankenpfleger/in bzw. Altenpfleger/in nur zum Teil anerkannt wurde. Liegt […]