Ukraine – Anträge nach § 24 AufenthG bei LEA jetzt möglich

Im Folgenden erhalten Sie einige wichtige, keineswegs abschließende Hinweise. Das Verwaltungsverfahren steht am Beginn und insbesondere Drittstaatsangehörige mit Aufenthalt in der Ukraine sollten Beratung in Anspruch nehmen. Seit kurzem können ukrainische Staatsangehörige endlich bei dem Landesamt für Einwanderung in Berlin (LEA) einen Antrag online stellen auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG: https://service.berlin.de/dienstleistung/330875 . Von […]