Immer wieder treffe ich in der Beratung auf Fälle, in denen Betrofffene eine Niederlassungserlaubnis erst nach Eintritt des Rentenalters beantragen. Das kann zu spät sein.
Die Niederlassungserlaubnis erhält derjenige, der entweder den Lebensunterhalt selbst verdient hat oder wer aus Krankheitsgründen voll dauerhaft erwerbsunfähig ist. Voll dauerhaft erwerbsunfähig ist, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Die Jobcenter prüfen das regelmäßig nicht mehr, wenn die Betroffenen über 58 Jahre alt sind. Mit der (Alters-)Rente möchten dann viele die Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Rente wegen Altersrente ist aber nur ein Nachweis für Ihr Alter, nicht für den Gesundheitszustand. Sie müssen dann immer noch für die Niederlassungserlaubnis nachweisen, dass Sie jetzt dauerhaft voll erwerbsunfähig sind. Dafür brauchen Sie aussagekräftige Atteste. Das wird schwierig für die, die nicht in (fach-)ärztlicher Behandlung sind.
Vor der Altersrente können Sie die volle dauerhafte Erwerbsunfähigkeit durch ein Gutachten des Jobcenters beweisen oder durch einen Bescheid über eine Rente wegen voller dauerhafter Erwerbsunfähigkeit. Dann erhalten Sie öffentliche Leistungen nicht mehr vom Jobcenter, sondern vom Bezirksamt. Mit dem Nachweis ist vieles einfacher.