ZAV unterschreibt Abkommen über die Vermittlung von Pflegekräften aus Bosnien-Herzegowina

Bislang bestanden Abkommen über die Vermittlung von Pflegekräften nach Deutschland nur mit Kroatien, Serbien und den Philippinen. Im April 2013 wurde ein Abkommen mit Bosnien-Herzegowina unterzeichnet, so dass nun auch bosnische Pflegekräfte über die ZAV eine Arbeit in Deutschland aufnehmen können.

Erforderlich sind eine Ausbildung im Pflegebereich und gute Deutschkenntnisse.

Ist ein potentieller Arbeitgeber in Deutschland bereits bekannt, so kann die Vermittlung im Rahmen der sog. namentlichen Anforderung – wiederum über die ZAV  – erfolgen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung.