Können ab dem 01. Januar 2019 wirklich alle nach Deutschland einreisen, um zu arbeiten? Diese und sonstige Fragen nach dem Fachkräftezuwanderungsgesetz erhalte ich in der anwaltlichen Beratung seit Anfang Oktober 2018 fast täglich. Und anderen, die im Bereich der Arbeitsmigration arbeiten – Anwälte oder Behörden – geht es nicht anders.
Erst mal gibt es das Gesetz noch nicht. Zum Zweiten brauchen Sie auch dann auf jeden Fall ein Visum, dass bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Land beantragt wird.
Die Deutsche Botschaft schickt Ihre Unterlagen (Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Diplom) dann in die Stadt in Deutschland, wo Sie wohnen und arbeiten möchten. Sie werden wahrscheinlich eine anerkanntes Diplom vorlegen müssen. Es macht also Sinn sich schon jetzt um die Anerkennung einer Ausbildung zu bemühren. Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Arbeitsbedingungen für den Job, erteilt die Zustimmung und teilt dies der Botschaft mit. Erst dann erhalten Sie das Visum, dass Sie berechtigt nach Deutschland einzureisen und zu arbeiten. Das heißt: in der Regel kein Aufenthalt ohne vorheriges Visumsverfahren.
Hier einiges in Kürze zum geplanten Fachkräftezuwanderungsgesetz:
1.Bislang liegt nur ein Eckpunktepapier vor. Erst wenn ein Gesetzesentwurf vorliegt lässt sich eine nähere Einschätzung zu Chancen und Möglichkeiten treffen. Vielleicht Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres.
2.Einges aus dem Eckpunktepapier:
Ziel ist insbesondere der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, sowie die Behebung des Fachkräftemangels.
Der Arbeitsmarkt brauche Hochschulabsolventen und qualifizierte Fachkräfte. Auf die Vorrangprüfung (Prüfung, ob es im Inland bevorrechtigte Bewerber mit Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt gibt) soll verzichtet werden. Die Vergleichbarkeitsprüfung (Prüfung, ob tariflicher bzw. ortsüblicher Lohn bezahlt wird) bleibt erhalten, wie in allen Verfahren, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist.
Eine nationale Weiterbildungsstrategie ist geplant. Das soll alle, auch Flüchtlinge betreffen, wobei die Trennung von Asyl und Erwerbsmigration aufrechterhalten werden soll.
Laut Eckpunktepapier will man aber keine Zuwanderung unqualifizierter Drittstaatsangehöriger. Wer kein Diplom hat, das von den zuständigen Behörden vollständig oder zum Teil anerkannt werden kann, bleibt außen vor. Dagegen sollen Anerkennungsverfahren von beruflich qualifizierten Fachkräften gestrafft und vereinfacht werden.
In Deutschland haben wir mit dem dualen Ausbildungssystem eine sehr spezielle, aber effektive Berufsausbildung. Das haben andere Länder nicht. Dort zählt auch der Abschluss nicht in dem Maße wie hier. Leider gibt es außerhalb des Verfahren „Valikom“ in Deutschland bislang nur wenige Ansatzpunkte, die durch praktische Berufserfahrung bestehende Qualifikation zu würdigen und anzuerkennen.
Die Verwaltungsverfahren im In- und Ausland sollen effizienter und transparenter gestaltet werden, eine Digitalisierung des Visumsverfahrens wird angestrebt. Bislang muss selbst der qualifizierte Antragsteller, auch der Hochschulabsolvent, bei vielen Botschaften, in der Regel mindestens mehrere Wochen auf einen Termin warten. Von den übrigen Wartezeiten möchte ich lieber nicht sprechen. Akteneinsichten bei Problemen sind aufwendig, Bescheide werden per Post verschickt. Vielleicht ändert die Digitalisierung einiges. Zu überlegen bleibt aber auch, im Interesse der Beschleunigung und Planungssicherheit für alle Beteiligten die Möglichkeiten der Vorabzustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit auszuweiten und einen Verzicht auf das Visumsverfahren zu prüfen.