Wie geht es weiter bei den Botschaften der Bundesrepublik Deutschland?

Infolge der Corona Krise und der Einreisebeschränkungen in die Europäische Union bis vorerst 17.04.2020 arbeiten die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt.

Die Bearbeitung der Visa für die, die bereits vorgesprochen haben, wird ausgesetzt bis vier Wochen nach Ende der Einreisebeschränkungen. Sie erhalten eine entsprechende informative Email von VISA-PROCESSING  (visa-processing@zentrale.auswaertiges-amt.de) mit einem Betreff.

Darin werden Sie aufgefordert für ein Visum zur Erwerbstätigkeit unaufgefordert binnen vier Wochen ab Aufhebung der Einreisebeschränkungen eine  aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers zum Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses an die obige Emailanschrift unter Angabe des vollständigen Betreffs der Email. Die Bestätigung des Arbeitsgebers muss lesbar als PDF mit der Email übermittelt werden.

Schicken Sie diesen Nachweis nicht binnen vier Wochen nach Ende der Einreisebeschränkungen, würde der Antrag abgelehnt werden.

Das hätte man meiner Meinung nach auch einfacher haben können, indem die Sachen nach Ende der Einreisebeschränkungen einfach individuell weiter bearbeitet werden. Bekommt jeder das Ende der Einreisebeschränkungen mit?  Und wieder muss der Antragsteller binnen einer Frist, deren Anfang noch keiner kennt,  tätig werden. Ich befürchte, das wird wieder nicht in jedem Fall optimal laufen.

Einfacher wird es für die, die einen Termin wegen der Schließung nicht wahrnehmen konnten: Alle Personen, die bereits einen bestätigten Termin haben, der wegen Schließung nicht stattfinden kann, erhalten unaufgefordert zu gegebener Zeit eine Benachrichtigung mit einem neuen Termin per E-Mail.