Ferienbeschäftigung – Vorteile für Unternehmen und künftige Fachkräfte

In den Sommerferien drängt es den Arbeitnehmer, insbesondere mit schulpflichtigen Kindern, in den Urlaub. Das kann zu Engpässen im Betrieb führen.

In manchen Bereichen bietet sich eine Lösung durch den Einsatz von Studierenden und Fachschülern aus dem Ausland an. Diese können nach einer

Bestätigung der Ferienbeschäftigung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

für den Zeitraum der Semesterferien für 90 Tagen innerhalb von 12 Monaten  in Deutschland arbeiten.

Grundlegende Voraussetzungen sind die gültige Immatrikulation des ausländischen Studenten an einer akkreditierten Hochschule im Ausland, eine zeitliche begrenzte Beschäftigung von 90 Tagen innerhalb von 12 Monaten, die Einhaltung der Arbeitszeiten sowie eine tarifliche/ortsübliche Bezahlung.

Die Beschäftigung ist in den unterschiedlichsten Branchen und Bereichen möglich.

Sie haben die Möglichkeit, selbst einen Bewerber zu benennen oder sich Bewerber durch die ZAV vorschlagen zu lassen. Es ist ein denkbar schlankes Verwaltungsverfahren. Ausländische Studierende, die aus einem sog. Positivstaat kommen, benötigen neben der Bestätigung der Ferienbeschäftigung der ZAV nicht einmal ein Visum; aber auch bei sog. Negativstaatern sind die Verfahren flott erledigt.

Für die Studierenden ist das eine gute Möglichkeit, Geld während der Semesterferien zu verdienen und/oder berufliche Erfahrungen zu machen. Für die Unternehmen ist es eine  Chance zur Überbrückung von Engpässen und eine Möglichkeit spätere Fachkräfte, die der Betrieb langfristig sucht,  vor Abschluss der akademischen Ausbildung schon mal kennenzulernen.

Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der ZAV hier.