Neuer Mindestlohn ab 01. Juli 2022

Ab 01.07.2022 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von derzeit  € 9,82 auf € 10,45  aufgrund der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 09.11.2020.

Bitte beachten Sie das insbesondere, wenn Sie aktuell ein Verfahren auf Zustimmung zur Beschäftigung für einen potentiellen Arbeitnehmer betreiben und der bisher veranschlagte Lohn unter € 10,45 liegt. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) passt die vorgelegten Arbeitsverträge und Erklärungen zum Beschäftigungsverhältnis nicht an; Hinweise erfolgen manchmal. Eine erste Ablehnung führt mindestens zu Zeitverlust.

Zum 01.10.22 erhöht sich der Mindestlohn aufgrund des Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 30. Juni 2022 auf € 12. Eine nicht ganz unumstrittene Maßnahme, da über die Anpassung des Mindestlohns in der Regel eine unabhängige Kommission der Tarifpartner, die sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften sowie Wissenschaftlern zusammen­setzt, beraten wird.

Näheres erfahren Sie unter:https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohngesetz.html