Das Staatsangehörigkeitsrecht soll modernisiert werden.
Ein erster Referentenentwurf wurde auf der Website des Bundesministerium des Innern und für Heimat veröffentlicht.
Ein wichtiger Aspekt die die vorgesehene Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen und die Staatsangehörigkeit aus dem Herkunftsstaat immer beizubehalten. Damit würde eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.
Bislang ist die Mehrstaatigkeit die Ausnahme, die aber jeweils von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängt.
Es bleibt spannend, welche Forderungen betroffene Verbände stellen, die aktuell eine Möglichkeit zur Stellungnahme haben und welche Änderungen an dem Entwurf noch vorgenommen werden.
Im Land Berlin ist die Situation für Einbürgerungswillige aktuell überdurchschnittlich schwierig. Ab dem 01.01.2024 haben wir wahrscheinlich nicht nur ein neues Staatsangehörigkeitsrecht, sondern auch eine neue zuständige Behörde, das Zentrale Einbürgerungszentrum. Bislang sind die Bezirksämter am Wohnsitz zuständig. Die neue Behörde wird den Vorteil haben, dass die Verfahren einheitlich bearbeitet werden.
Allerdings ist es für den Bürger seit Jahren in Berlin schwierig einen Beratungstermin zu erhalten. Der Wunsch, Anträge zu filtern in aussichtsreiche und aussichtslose, ist nachvollziehbar. Effektiver und schneller wären verbindliche Checklisten, Uploads mit Vorabprüfung und Formulare auf den Webseiten. Auch die Bearbeitung der eingereichten Anträge dauert aktuell deutlich länger als die früher mal vorgesehenen 6 Monate bis zur Einbürgerungszusicherung.
Auch in anderen Bundesländern gibt es erhebliche Wartezeiten.
Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten sollten Anträge so frühzeitig wie möglich gestellt werden, denn die Bearbeitung erfolgt nach dem Zeitpunkt des Eingangs.