Landesamt für Einwanderung Berlin – Neue Dienstleistung bei der Terminbuchung

Nein, es ist leider keine Lösung bei der desolaten Terminbuchung am Landesamt für Einwanderung in Sicht. Aber eine kleine Verbesserung im Bereich der Terminbuchungen erfolgte zwischenzeitig.

Das Landesamt für Einwanderung in Berlin hat nun auch für Staatsangehörige bestimmter Staaten eine eigene Dienstleistung bei den Terminbuchungen:

https://service.berlin.de/dienstleistung/350471/

Das betrifft sog. privilegierte Staatsangehörige, § 41 Aufenthaltsverordnung wie auch die Angehörige der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, die für den Aufenthalt nach der Westbalkanregelung (§ 19c Aufenthaltsgesetz, § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) zunächst ein Visum bei der Deutschen Botschaft in ihrem Herkunftsland einholen müssen und danach vor Ablauf des Visums eien Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen.

Bislang mussten insbesondere letztere den Termin als Facharbeiter buchen, obwohl kein Facharbeiterstatus vorliegt.

Nun gibt es eine eigene Sparte für die Terminbuchung:

„Aufenthaltserlaubnis für Angehörige bestimter Staten (§ 19c AufenthG)“

Nicht gelöst scheint die Problematik, dass es beim Zuzug von Familienangehörigen aus dem Ausland zu ausländischen Familienangehörigen mit eienm Aufenthalt nach § 19c AufentG, § 26 Abs. 2 BeschV keine Aufsplittung gibt danach, ob der ausländische Familienangehörige eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) hat oder eine befristete aufgrund Beschäftigung.  Im ersten Fall wird die Akte am Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin geführt. Dann erfolgt die Vorsprache des Zuziehenden am richtigen Standort. Bei ausländischen Familienangehörigen, die ihren noch befristeten Aufenthalt aufgrund Beschäftigung haben, wird die Akte in der Keplerstr. 2, 10589 Berlin geführt.

Gerade bei der mehr als schwierigen Terminsituation in Berlin ist die Vorsprache am korrekten Standort wichtig.