§ 26 Abs. 2 BeschV ist seit dem 25.10.15 in Kraft getreten. Grad heute hatte ich bosnische Staatsangehörige in der Beratung, die im Asylverfahren waren. Nach § 26 Abs. 2 S. 4 sind nur die nicht von der Möglichkeit zum Arbeitsaufenthalt ausgeschlossen, die in den letzten zwei Jahren zwischen Januar 2015 bis 24.10.15 einen Asylantrag […]