Aktuell gilt für Ukrainer in Berlin eine Allgemeinverfügung, wonach ein visumsfreier Aufenthalt, der ab dem 25.02.22 abläuft sich bis zum 31.05.2022 automatisch verlängert. Eine Arbeitsaufnahme ist nur sehr eingeschränkt möglich (§ 17 Abs. 2 Aufenthaltsverordnung, § 30 Beschäftigungsverordnung). Nach einem Sondertreffen der EU-Innenminister, bei der sich die zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson für eine unbürokratische Lösung […]