Bislang war es so, dass die, die 2015 einen Asylantrag gestellt haben bzw. in den letzten 24 Monaten öffentliche Leistungen bezogen haben aus der Westbalkanregelung ausgeschlossen waren, wenn sie nicht im November 2015 „unverzüglich“ freiwillig ausgereist sind. Auf der Webseite der Botschaft in Tirana gibt es nun den Hinweis, dass man bis zum 04.05.2016 ausgereist […]