Nach Belgrad und Tirana hat sich auch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prishtina entschlossen, die Registrierung für Termine zur Abgabe der Visumsanträge nach §§ 18 AufenthG, 26 II, 36 III BeschV von der Vorlage der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit abhängig zu machen. Auch der Arbeitgeber ist zu benennen. Aus meiner Sicht eine gute Chance, die langen Wartezeiten in den Griff zu bekommen. Nicht selten muss die Zustimmung zur Beschäftigung ein zweites Mal beantragt werden, weil es innerhalb der 6 Monate ab Erteilung der Zustimmung nicht zur Visumserteilung kommt.
Folgendes gilt nicht nur für Prishtina:
Nicht selten ist aber auch immer noch Schludrigkeit bei der Antragstellung der Grund für Verzögerungen, z. B. wenn der Arbeitsvertrag von der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit abweicht. Die Koditionen in der Zustimmung sind keine unverbindliche Empfehlung.
Und auch nicht selten werden die Angaben zu früheren Aufenthaltszeiten in Deutschland aus dem Gedächtnis gemacht. Es verlangt keiner, dass Sie sich das merken. Dafür besteht die Möglichkeit in alte Pässe zu schauen, einen AZR Auszug zu beantragen usw. Falsche Angaben aber fürhren zur Ablehnung des Visumsantrags unabhängig von der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.